Kommunen im Dilemma bei der Grundsteuererhöhung

Das Thema Grundsteuer-Erhöhung ist ein Paradebeispiel dafür, in welchem Dilemma sich Kommunalpolitiker landauf, landab befinden. 

Vom Gesetzgeber wurde sie erst jahrzehntelang (seit 1964!!) nicht angepasst,  dann auf Anweisung des Bundesverfassungsgerichts wurde eine Grundsteuerreform beschlossen mit der Empfehlung – manche sagen auch – dem Versprechen, die Anpassung aufkommensneutral zu gestalten. Nun, Jahre später, müssen Städte und Gemeinden einmal mehr den Kopf für die ganze Misere hinhalten.

Denn es ist ein Dilemma, in dem wir uns befinden, und deshalb tun wir uns auch schwer mit der Entscheidung. Denn einerseits verstehen wir uns als Anwälte der BürgerInnen und wollen in ihrem Interesse handeln und sie nicht überproportional belasten, zumal ja ohnehin alles teurer wird und ab Januar auch höhere Abwasser- und Energiekosten auf alle zukommen. Andererseits sind wir natürlich genauso  gehalten, das Interesse der Stadt zu vertreten. Und hier ist es halt auch so, dass seit Verabschiedung des Gesetzes durch den Freistaat im Dezember 2021 auch bei uns in der Stadt sich inflationsbedingt sämtliche Kostenfaktoren erhöht haben und wir auch diese ausgleichen müssen. Und die Kosten reduzieren sich nicht, sondern steigen weiter, alleine, wenn ich an eine höhere Kreisumlage denke, die ab dem kommenden Jahr mit Sicherheit auf uns zu kommt.

Was also tun? Sollen wir Den Hebesatz „nur“ auf 475 Prozentpunkte erhöhen, damit das bisherige Aufkommensniveau auch weiterhin erreicht wird, oder sollen wir nachhaltiger und damit langfristiger entscheiden und  auf die 530 % gehen?

Als Sozialdemokraten war uns vor allem wichtig zu erfahren, wie sich die unterschiedlich Hebesätze auf Gebäude der GWG auswirken, denn die Grundsteuer wird ja im Gesamtpaket der Nebenkosten – im Allgemeinen – auf die Mieten umgelegt. 

Die Ausführungen der Kämmerei und auch Beispiel-Rechnungen  anhand  ganz unterschiedlichen Gebäuden zeigen,  dass auch beim höheren Hebesatz, Mieter  meist nur mit sehr geringen Beträgen belastet werden, ja teilweise sogar entlastet; das ist dem besonderen bayerischen Bewertungsmodell geschuldet. Sprich, die Preiserhöhungen sind bei Weitem nicht so exorbitant wie befürchtet.

In der Gesamtabwägung kommen wir deshalb zum Schluss, dass unsere Fraktion dem vorgeschlagenen Hebesatz von 530 % zustimmen kann. 

Angelika Rundel

Statement zum Thema (TOP 8) in der Stadtratssitzung am 16.12.2024

Die Vorlage hierzu ist nachzulesen auf der Homepage der Stadt Lindau.